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Service & Hilfe

I. Erste Schritte

Wann und wie wird mir eröffnet, dass ein Steuerstrafverfahren gegen mich geführt wird und wer ist in ein solches Verfahren mit eingebunden?
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II. Hausdurchsuchung

Was geschieht eigentlich im Rahmen einer Hausdurchsuchung und kann ich mich überhaupt dagegen wehren? Im Fall der Fälle: Was sollte man beachten?
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III. Festnahme / Untersuchungshaft

Welche Rechte hat man im seltenen Fall von Festnahme und Untersuchungshaft?
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IV. Beschlagnahme / Arrest / Rückgewinnungshilfe

Was bedeuten diese Maßnahmen für mich und wie ist zu reagieren?
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V. Selbstanzeige

Wann ist eine Selbstanzeige eigentlich sinnvoll und was kann ich in meiner Situation hierdurch "gewinnen"?
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Steuerflucht verkehrt herum – so könnte man die steuerliche Selbstanzeige nennen. Wird rechtzeitig eine wirksam formulierte Selbstanzeige eingereicht und die Steuern nachbezahlt, wird gegen den säumigen Steuerbürger keine Strafe verhängt.

In zeitlicher Hinsicht muss eine Selbstanzeige im Regelfall erfolgen
  • bevor eine Betriebsprüfung mitgeteilt wird
  • vor Bekanntgabe, dass ein Strafverfahren eingeleitet worden ist
  • vor Entdeckung ‚verdächtiger‘ Unterlagen oder Gelder
Die nachzuzahlende Steuer, die durch das Finanzamt festgesetzt worden ist, muss einschließlich Zinsen unverzüglich bezahlt werden; d.h. im Regelfall einen Monat nachdem der Steuerbescheid Ihnen zugegangen ist.

Sollten mehrere Personen gemeinsam eine oder mehrere Steuerstraftat begangen haben, so wirkt die steuerliche Selbstanzeige nur für denjenigen, der sie eingereicht hat; andere Teilnehmer können davon nicht profitieren.

Eine Selbstanzeige kann unter Umständen schon dann angezeigt sein, wenn sich herausstellt, dass unbewusst Fehler in den steuerlichen Erklärungen vorhanden sind.