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Mit Steuerrecht auf hoher See !

Oft gerät man in einen Strudel unkontrollierbarer Ereignisse und läuft Gefahr in einem Meer von Vorschriften zu ertrinken. Unversehens übertritt man entsprechende Gebote. Angesichts gerade im Steuerrecht rasch wandelnder Gesetze ist Rettung vielfach nur mit der helfenden Hand eines Dritten möglich, der sowohl die strafrechtlichen Aspekte als auch gewissenhaft die steuerrechtlichen Punkte begutachten kann. Grundsätzlich gilt: Je früher eine Strafverteidigung ansetzen kann, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten.

Im Bereich der Bilanzdelikte, Geldwäschevorschriften, Steuerhinterziehung, dem Vorenthalten von Sozialabgaben sowie Selbstanzeigemöglichkeiten und Zollvorschriften werden bestehende Handlungsmöglichkeiten im Verteidigungsgespräch ausführlich erörtert. Ziel der Beratung ist es, die naturgegebenen Rechte des Betroffenen zu wahren und möglichst wenig belastet mit Sanktionen und weiteren Schäden (z. B. Image, Ruf) aus einem einmal eingeleitete Strafverfahren herauszutreten.

Jeder Fall ist anders!

Dieser Grundsatz gilt insbesondere im Steuerstrafrecht. Der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft diese Besonderheiten nahe zu bringen, sie im Gerichtsverfahren deutlich zu machen und den Betroffenen durch für ihn unbekannte Verfahrensgänge auch auf der Ebene des Finanzamtes und des Finanzgerichts zu führen, ist zentrale Aufgabe des steuerstrafrechtlich tätigen Anwalts; so genannte "Verbundlösung".

Diese Internetseite will Ihnen eine Hilfe in Steuerstrafsachen bieten. Nutzen Sie dazu einfach die aktuellen Nachrichten oder im Bereich Service Tipps und Merkblätter.


"Die Einkommensteuer hat mehr Menschen zu Lügnern gemacht als der Teufel."
William Rogers, 04.11.1879 - 15.08.1935