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Service & Hilfe

I. Erste Schritte

Wann und wie wird mir eröffnet, dass ein Steuerstrafverfahren gegen mich geführt wird und wer ist in ein solches Verfahren mit eingebunden?
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II. Hausdurchsuchung

Was geschieht eigentlich im Rahmen einer Hausdurchsuchung und kann ich mich überhaupt dagegen wehren? Im Fall der Fälle: Was sollte man beachten?
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III. Festnahme / Untersuchungshaft

Welche Rechte hat man im seltenen Fall von Festnahme und Untersuchungshaft?
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Die Festnahme einer Person ist wohl einer der gewaltigsten Eingriffe in die Privatperson, der auch sofort spürbar wird – anders als Telefonüberwachung oder sonstige technische Überwachungsmaßnahmen.

Im Bereich der „white collar crime“ (Weiße Kragen Kriminalität), zu der auch die Steuerdelikte zählen, ist die Festnahme im Ermittlungsverfahren nicht der Regelfall. Etwas anderes gilt allerdings, wenn der von den Verfolgungsbehörden ermittelte Schaden als sehr hoch einzustufen ist bzw. Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen sollte. Ein Exemplar des Haftbefehls, in dem die Vorwürfe konkret genannt sein müssen, wird dem Betroffenen ausgehändigt.

Dem Festgenommenen steht das Recht zu, sofort einen Anwalt zu kontaktieren und notfalls, dass Angehörige informiert werden. Es sollte in diesem Stadium geprüft werden, ob eine Haftverschonung beantragt wird. Das Gericht kann dazu Auflagen verhängen (z. B. einen Geldbetrag zu hinterlegen, mit gewissen Personen keinen Umgang zu haben). Außerdem ist auf Antrag oder nach dem Ablauf gewisser Fristen obligatorisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl (noch) vorliegen. Möglich ist auch die Haftbeschwerde einzulegen.

IV. Beschlagnahme / Arrest / Rückgewinnungshilfe

Was bedeuten diese Maßnahmen für mich und wie ist zu reagieren?
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V. Selbstanzeige

Wann ist eine Selbstanzeige eigentlich sinnvoll und was kann ich in meiner Situation hierdurch "gewinnen"?
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