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Service & Hilfe

I. Erste Schritte

Wann und wie wird mir eröffnet, dass ein Steuerstrafverfahren gegen mich geführt wird und wer ist in ein solches Verfahren mit eingebunden?
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Dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren geführt wird, eröffnet sich Ihnen meist vollkommen überraschend.

Regelmäßig erfahren Sie hiervon erst
  • im Rahmen einer Betriebsprüfung,
  • beim Auswerten von Kontrollmitteillungen,
  • durch Anzeigen von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden und
  • durch anonyme Anzeigen.
Folgende Behörden und Behördenteile, sind mehr oder weniger regelmäßig in ein Steuerstrafverfahren mit eingebunden:
  • Besteuerungsfinanzamt
  • Betriebsprüfungsfinanzamt
  • Strafsachenfinanzamt
  • Steuerfahndung
  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
  • Prüfdienst Rentenversicherung
  • Staatsanwalt
  • Finanzgericht
  • Strafgericht

II. Hausdurchsuchung

Was geschieht eigentlich im Rahmen einer Hausdurchsuchung und kann ich mich überhaupt dagegen wehren? Im Fall der Fälle: Was sollte man beachten?
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III. Festnahme / Untersuchungshaft

Welche Rechte hat man im seltenen Fall von Festnahme und Untersuchungshaft?
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IV. Beschlagnahme / Arrest / Rückgewinnungshilfe

Was bedeuten diese Maßnahmen für mich und wie ist zu reagieren?
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V. Selbstanzeige

Wann ist eine Selbstanzeige eigentlich sinnvoll und was kann ich in meiner Situation hierdurch "gewinnen"?
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