Ein Sprecher der CDU/CSU wies in der Sitzung darauf hin,
dass das Abkommen noch verbessert worden sei. Man sei „bis an die Grenze des
Machbaren gekommen“. Zu Kritik und zu Forderungen nach Änderungen sagte der
Sprecher, es handele sich um einen Vertrag mit einem souveränen Staat, der nach
langen, zähen Verhandlungen ausgehandelt worden sei. Während man derzeit auf
Zufallsfunde angewiesen sei, werde durch das Abkommen die Besteuerung des
Vermögens von Deutschen in der Schweiz sichergestellt. Die CDU/CSU-Fraktion
erwartet Mehreinnahmen von zehn Milliarden Euro. Die FDP-Fraktion kritisierte
scharf die Verweigerungshaltung der Opposition im Bundesrat. Wenn das Abkommen
nicht bald in Kraft treten könne, drohten zum Jahresende 1,5 Milliarden Euro
Steuerforderungen zu verjähren.
Die SPD-Fraktion warf dagegen der Koalition vor, den
Anspruch auf deutsche Steuer- und Strafansprüche aufzugeben und das Schweizer
Bankgeheimnis schützen zu wollen. Steuerhinterziehung werde noch goutiert, da
die Höhe der vorgesehenen Pauschalzahlungen deutlich unter der individuellen
Steuerschuld liege. Weitreichende Umgehungsmöglichkeiten seien nicht
auszuschließen. Da durch das Abkommen keine CDs mit Daten mehr aufgekauft
werden könnten, werde das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterzieher sinken.
Auch die Linksfraktion sprach von einer Begünstigung der
Steuerhinterzieher. Das Abkommen räume Steuerhinterziehern genügend Zeit ein,
um ihr Geld aus der Schweiz abzuziehen und woanders anzulegen. Auch räume das
Abkommen die Möglichkeit zu einer strafbefreienden Teilselbstanzeige ein, die
in anderen Fällen nicht möglich sei. Dass die Nachversteuerung anonym möglich
sei, sei ein Persilschein, mit dem Schwarzgeld aus der Vergangenheit weiß
gewaschen werden könne. Das Abkommen bedeute eine direkte Einladung zur
Geldwäsche und sei ein „Sabotageakt gegen den automatischen
Informationsaustausch“.
Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten einen automatischen
Informationsaustausch in Steuersachen mit der Schweiz und die Zulassung von
Gruppenanfragen zu Steuerangelegenheiten. Mit der Möglichkeit von
Gruppenanfragen mit Rückwirkung könne das Abschleichen in andere Länder
verhindert werden.
Das Abkommen sieht vor, dass Kapitalerträge deutscher
Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland besteuert werden
sollen. Dafür sollen die Schweizer Zahlstellen eine der deutschen
Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag
(5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entsprechende Quellensteuer erheben. Es werde
darüber hinaus sichergestellt, dass unversteuerte Kapitalanlagen deutscher
Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft „einem nicht kalkulierbaren
Entdeckungsrisiko“ unterliegen.
Erbschaften werden von dem Abkommen ebenfalls erfasst. Auf
nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von
50 Prozent erhoben werden. Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur
Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der
Schweiz „auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden
massentauglichen Verfahren“ vereinbart worden. Für die Nachversteuerung wird
das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene
Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung wird von schweizerischen Behörden
vorgenommen. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung.
Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 449 vom 17. Oktober 2012
18. Oktober 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)