Wer zu diesem mehrere
tausend Mitgliedern zählenden Personenkreis gehört, dürfte nach Medienberichten
jetzt auch Post von der Finanzbehörde erhalten. Für denjenigen, der sich um die
Versteuerung bislang noch nicht gekümmert hat, gilt aktuell: Um jetzt noch über
„günstige Konditionen“ mit dem Finanzamt zu verhandeln, sollte die Antwort
nicht nur sofort, sondern auch ehrlich und umfassend sein. Nur ein kurzes
Schreiben an das Finanzamt reicht allerdings in den Fällen, in denen die
Versteuerung seit eh und je ordnungsgemäß gelaufen ist: Ein Hinweis an den
Fiskus ist vollkommen genug.
Es empfiehlt sich für denjenigen, der seinen Steuerpflichten
nicht nachgekommen ist, die Einkünfte vollständig nach zu reichen. Die Steuern
sind dann, wenn der Steuerbescheid ergehen wird, zu zahlen, hinzu kommen noch
Zinsen. Diese Nacherklärung muss dann innerhalb der von der Finanzbehörde –
meist sehr kurz gesetzten – Frist erfolgen.
Bei den so genannten Bermuda-Produkten geht es um Konten,
die sich nach außen als Lebensversicherungen darstellen (= Scheinversicherungen
oder Versicherungsmantel). In den Medien
wird davon berichtet, dass derartige Verträge von der Credit Suisse Life und
Pension auf den Markt gebracht worden seien. Die Beträge sollen im Einzelfall
deutlich über Euro 500.000,00 – im Einzelfall sogar im mehrstelligen
Millionenbereich – liegen und insgesamt mehr als eine Milliarde Euro betragen.
Ob von Seiten der Bank strafbare Mithilfe zur
Steuerverkürzung geleistet worden ist oder gegen Geldwäschegesetze verstoßen
worden ist, ist ins Kalkül zu ziehen. Sollte das der Fall sein, kann es für
eine Bank nicht nur teuer werden.
Dass so etwas mit erheblichen Zahlungen verbunden sein kann,
weist FOCUS auf seiner Internetseite nach: Denn Mitte September 2011 habe sich
die Credit Suisse angeblich gegen Zahlung von Euro 150 Mio. mit der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf geeinigt, die Verfahren gegen die Bankmitarbeiter
einzustellen. Hintergrund dieses Verfahrens war, dass Angestellte des Bankhauses
in derartige Steuerhinterziehungen vor einigen Jahren verstrickt gewesen sein
sollen.
Ob das aktuell wieder der Fall sein dürfte, steht derzeit
angeblich nicht zu vermuten. Nach Mitteilung des Online-Auftritts des Magazins
Spiegel sollen bundesweit 13 Filialen und Repräsentanzen der Credit Suisse in
diesem Zusammenhang durchsucht worden sein.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Geldanlagen in der
Schweiz oder mit Hilfe von schweizerischen Banken haben oft einen Haken. In
vielen Fällen stimmt schon einmal die Rendite nicht. Die Geldanlage in der Schweiz
im Einzelfall und viele damit zusammenhängende weitere Angebote auf dem
Kapitalmarkt, wie z. B. Vermögensverwaltungen, sind schlechtweg unrentabel.
Mischt sich dazu noch eine Portion Steuerunehrlichkeit, so muss man von einem
dicken, verlustreichen Eigentor reden, das sich Kapitalanleger selbst schießen.
Wenn es darum geht,
hier wieder Ordnung in das Steuergefüge und die Finanzen zu bringen, ist die
Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE eine gefragte Adresse. Auf Grund ihrer
jahrelangen Erfahrungen mit Verfahren in schweizerischen Geldanlagen und im
Bereich von unversteuertem Vermögenszuwachs, bietet sie Betroffenen Rat in
allen damit betroffenen Bereichen.
Weitere
Informationen finden Kapitalanleger mit Geldern in der Schweiz auch auf
folgenden Links der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE:
Die schweizerische Swiss Financial Partners (SFP) sorgt für Irritationen bei ihren Kunden
MWB Vermögensverwaltungs AG Zürich / Appenzell: Von hehren Zielen und schlechter Umsetzung – Vermögensverwaltung vs. Versicherung
Göddecke Rechtsanwälte: Wirtschaftswoche zählt Göddecke zu den renommierten Anlegerschützern in Deutschland
... nicht mit ins Grab genommen?
Viventis Consulting AG: Klage in Deutschland zulässig
Quelle: eigener Bericht
12. Juli 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)