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Expertenrat zum Thema Widerrufsrecht (vom: 02. Juni 2008)

Bei Haustürgeschäften gilt für den Widerruf eigentlich eine gesetzliche Frist von zwei Wochen. Dennoch kommt es immer wieder zu Streitfällen. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke verrät im Expertenrat der 'Wirtschaftswoche' Hintergründe der Thematik. 

"In vielen Verträgen steht, dass für das Einhalten der Frist von wei Wochen der Poststempel des Widerrufsschreibens entscheidend ist. Das haben die Gerichte längst für ireführend erklärt", beschreibt Hartmut Göddecke. Entscheidend sei, wann der Brief eingeworfen wurde. "Verträge mit der Poststempel-Klausel sind somit unwirksam." Anleger könnten in diesem Fall den Vertrag noch Jahre später widerrufen, so der Rechtsexperte in der 'Wirtschaftswoche'.



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