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![]() Millioneneinnahmen für Anleger durch Schweizer Provisionsurteil? (21. August 2006) Schweizer Vermögensverwalter können nach einem neuen Gesetz nachträglich zur Kasse gebeten werden. Das Schweizer Eidgenössische Bundesgericht verbietet Vermögensverwaltern seit kurzem die Provision von Kunden zu behalten. Die Kanzlei Göddecke sieht den Finanzplatz Schweiz angeschlagen. Das neue Gesetz verbietet Vermögensverwaltern, die im Auftrag von Banken und Investmentgesellschaften arbeiten, die Provision zu behalten. Wegen der langen Verjährungsfrist in der Schweiz können Kunden bereits vor Jahren gezahltes Geld zurückverlangen. "Und dies wohl zu Recht", meint Patrick J. Elixmann von der Kanzlei Göddecke. "Vermögensverwalter müssen ihre Kunden ausbezahlen", bestätigt der Rechtsanwalt gegenüber 'Fonds Professionell Online'. Die Kanzlei sieht den Finanzplatz Schweiz stark gefährdet, denn es wird mit Ersatzansprüchen in zweistelliger Millionenhöhe gerechnet. |
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