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![]() Kurze Verjährungsfrist bei DBVI-Fonds (vom: 7. August 2006) Kapitalanleger-Rechtsexperten warnen vor kurzer Verjährungsfrist der Prospekthaftungsansprüche aus den DBVI-Fonds. Weiterhin sind Klagen möglich - es bestehe die Gefahr, dass sie wegen Verjährung abgelehnt werden. Laut Experten können betroffene Fondsanleger ihre Verträge rückabwickeln, berichtet 'Der Fonds'. Verflechtungen mit anderen Firmen, so auch mit der Göttinger Gruppe und der Futura Finanz AG wurden im Prospekt verschwiegen und auch von den Vermittlern nicht erwähnt. Anleger, die einen Kredit aufgenommen haben um Fonds zu kaufen, haben gute Chancen vom Kreditvertrag zurückzutreten. Die Rechtsanwälte wollen prüfen, ob die Futura Finanz AG mit seinem Chef Michael Turgut zur Verantwortung gezogen werden könne. Die Kanzlei Göddecke führt bereits 15 Verfahren gegen den bereits wegen Steuerhinterziehung verurteilten Turgut. |
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