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![]() Strukturvertrieb unter Beschuss?! (vom: Mai 1996) Nicht nur die Verlags- und die Versandbranche bedienen sich der Laienwerbung, sondern auch Strukturbetriebe im Finanzdienstleistungssektor. Rechtsanwalt Hartmut Göddecke geht der Frage nach, wann sich das private Wohnzimmer zum öffentlichen Supermarkt verwandelt und wettbewerbswidrig wird. Immer mehr Zivilgerichte erklären in ihren Urteilen den Vertrieb von Leistungen über nebenberuflich tätige Strukturen als wettbewerbswidrig. Bedeutet dies das Aus für den Strukturbetrieb von Finanzdienstleistungen? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in der 'Finanzwelt'. Trotz der Gefahr der Wettbewerbswidrigkeit, sieht der Siegburger Rechtsanwalt auch in Nebenberuflern durchaus qualifizierte Mitarbeiter. Allerdings werden aus „Laien“ erst durch permanente Schulung auf hohem Niveau Fachkräfte. Die Finanzdienstleister sind also gezwungen ihre Vertriebswege neu zu gestalten. „Damit ist möglichem wettbewerbswidrigem Verhalten effizient vorgebeugt“, erklärt Göddecke. |
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