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Von Risiken und Nebenwirkungen (vom: 1. November 2010)
Das Bankmagazin hat die Produktinformationsblätter der Banken unter die Lupe genommen und über das Thema mit einem Anlegeranwalt der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte gesprochen. Rechtsanwalt Sebastian Hofauer erklärt dem Bankmagazin im Interview die kritischen Stellen der so genannten Beipackzettel.
Auszüge aus dem Interview des Bankmagazins mit Rechtsanwalt Sebastian Hofauer von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte:

BANKMAGAZIN: Sie sind mit der geplanten Regelung des Gesetzgebers zu den Beipackzetteln nicht zufrieden. Warum?

Hofauer: Grundsätzlich sind die Beipackzettel eine gute Sache. Doch vor allem die unterschiedliche Umsetzung durch die einzelnen Institute sorgt dafür, dass eine Vergleichbarkeit der Produkte für den Laien weiterhin schwierig bleibt. Auch der Gesetzesentwurf der Bundesregierung hilft da nicht weiter. denn er gibt nur einen groben Rahmen vor und ist weniger detailliert als der Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums. Das sah in seinem Musterinformationsblatt noch die zusätzlichen Pflichtangaben Produktbezeichnung, Anbieter/Emittent, Verfügbarkeit und Besteuerung vor. Wie so oft liegt der Teufel im Detail: Der Erfolg der Produktinformationsblätter steht und fällt mit deren Einheitlichkeit.

BANKMAGAZIN: Was ist aus lhrer Sicht für die Vergleichbarkeit besonders wichtig?

Hofauer: Es bedarf eines einheitlichen Aufbaus. Dazu ist eine einheitliche Reihenfolge der Rubriken nötig. Wichtig wäre außerdem eine einheitliche Bezeichnung der einzelnen Kategorien.
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BANKMAGAZIN: Haben Sie weitere Kritikpunkte?

Hofauer: Ein Problem ist, wenn die Renditeerwartung in der Produktbeschreibung auftaucht. Diese werden auch teilweise mit werblichen Aussagen vollgepackt, die dort nichts zu suchen haben. Stattdessen wäre eine neutrale Beschreibung erforderlich. Verbesserungsfähig ist auch, dass die Risiken zum Teil erst auf der zweiten oder gar dritten Seite des Info-Blattes aufgezeigt werden.

BANKMAGAZIN: Einige Banken versuchen, den Kunden mit Visuatisierung das Verständnis zu erleichtern. Was halten Sie davon?

Hofauer: Logos tragen grundsätzlich zur Vereinfachung und damit zu einem besseren Verständnis bei. Problematisch wird es dann, wenn nicht eindeutige oder gar verharmlosende Logos verwendet werden. Die Deutsche Bank führt beispielsweise unter einem Regenschirm-Logo die "vollständige Rückzahlung des Nominalbetrags am Laufzeitende" auf. Das Zeichen "Regenschirm" stellt das Risiko zu harmlos dar, denn ein solcher Kapitalschutz hängt letztlich immer davon ab, ob der Emittent am Ende zahlungsfähig ist - Stichwort Lehman-Zertifikate. Auf das Emittentenrisiko wird erst unter dem Punkt "Risiken" hingewiesen. Das Logo und der Hinweis auf den Kapitalschutz reichen nicht aus.

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