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Aufsicht darf einschreiten (vom: 27. Juli 2009)
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Erlaubnispflicht für bestimmte ausländische Finanzdienstleister bestätigt hat, wollte die Wirtschaftswoche von der Kanzlei Göddecke wissen, wie Anlegeranwälte das Urteil einschätzen.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Finanzaufsicht BaFin ausländischen Finanzdienstleistern das Geschäft auch dann verbieten darf, wenn sie keinen Standort in Deutschland haben. ... Laut Bundesverwaltungsgericht ist der Vertrieb via Internet schon dann 'erlaubnispflichtig', wenn der Inhalt der Seiten für deutsche Kunden bestimmt ist. Und beim Vertrieb über Vermittler reiche es, wenn ausländische Finanzdienstleister hierzulande den Vertragsabschluss vorbereiten. Das ist etwa der Fall, wenn sie 'konkrete Beratungsgespräche führen oder Antragsunterlagen ausfüllen und prüfen', erklärt Anwalt Patrick Elixmann von der Kanzlei Göddecke in Siegburg."


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