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Trend Capital GmbH & Co Dubai Business Bay KG: Müssen Anleger an den Insolvenzverwalter Schiebe zahlen?
Zahlungen, die Anleger im Jahre 2008 aus dem Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG (TC DBB) erhalten haben, werden von dem Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe jetzt zurück gefordert. Die Begründung ist – juristisch gesehen – ausgesprochen fragwürdig. Das ist nicht das erste Mal, dass unsichere Forderungen an Anleger erhoben werden. Wer das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 4. Januar 2017 liest, erkennt schnell, wie „findig“ der ehemalige Unternehmensführer Simon gewesen sein muss, indem er ein internationales Firmengeflecht konstruierte. Dieses imaginäre Firmenimperium diente möglicherweise als Verschiebebahnhof für Finanzströme. Über dieses Finanzkonstrukt leitete Simon Gelder zum Teil auch an die Anleger. Jetzt will der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe diese Gelder von den TC DBB-Anlegern zurück erhalten.
Verwirrendes Firmengeflecht
Wer sich die Zeichnung genau ansieht, die Insolvenzverwalter Schiebe in seinem Brief den Anlegern präsentiert, erkennt schnell, dass die Gelder nicht direkt von der Fondsgesellschaft an ihn geflossen sind. Erhalten haben Anleger die Gelder vielmehr über die Treuhandgesellschaft Westaudit AG. Ebenso spricht gegen die Aufforderung, Gelder zu zahlen, dass die Finanzströme über verschiedene Firmen im In- und Ausland geflossen sind und ein konkreter Nachweis von Schiebe für seine Sicht der Dinge nicht erbracht wird.
Fehlende Rückzahlung durch die Fondsgesellschaft spricht für Anleger
Meistens berufen sich Insolvenzverwalter in solchen Fällen darauf, dass Anleger ihr selbst eingezahltes Geld zurück erhalten, wenn sie solche Auszahlungen an die Insolvenzmasse fordern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nur Scheingewinne ausgezahlt oder Gewinne erst gar nicht erwirtschaftet worden sind. So ist es bei dem TC DBB offensichtlich nicht. Dieses räumt Insolvenzverwalter Schiebe im Ergebnis selbst ein.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Wer zweifelhafte Forderungen erhebt, muss sich nicht wundern, wenn sich Anleger weigern, diese zu begleichen und sich nicht ohne klare und nachvollziehbare Begründung einfach „melken“ lassen wollen. Es mag die Spekulation von Insolvenzverwaltern bei gescheiterten Fondsanlagen geben, zunächst einmal alle Anleger anzuschreiben und zu hoffen, dass möglichst viele Investoren dem Zahlungsbegehren ohne nachzufragen entsprechen – somit würde sich die Kasse einfach und ohne viel Mühe füllen – nachvollziehbar, wenn man auf der Seite der Insolvenzverwalter und der Gläubiger des gescheiterten Unternehmens ist. Für Anleger, die auf ein sicheres Investment hofften und ihr Geld zurück erhalten wollten bzw. es inzwischen auch erhalten haben, kann solch ein Vorgehen allerdings kein Verständnis finden.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Das aktuelle Schreiben des Insolvenzverwalters Schiebe an die Anleger sollte nicht einfach ignoriert werden; denn das kann unliebsame und kostenträchtige Folgen haben. In der Vergangenheit hat sich unserer Erfahrung nach in den Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwaltern gezeigt, dass die Forderungen entweder gar nicht bestanden oder zum Teil zu einem erheblichen Teil zu Gunsten der Anleger reduziert werden konnten. Deshalb lohnt sich ein Widerstand der zur Zahlung aufgeforderten Anleger mit entsprechend fundierter Begründung in den meisten Fällen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHSANWÄLTE können Anlegern dabei helfen.
Quelle: Schreiben Insolvenzverwalter Schiebe & Collegen, eigener Bericht
25. Januar 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20
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