![]() |
|||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Trend Capital Dubai Fonds: Neue Nachrichten lassen Anleger im Nebel In aktuellen Rundschreiben wendet sich die Trend Capital-Gruppe an die Anleger ihrer beiden Dubai-Fonds Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG II und Dubai Business Bay KG III. In diesen Schreiben stellt Frank Simon die Anleger vor die Entscheidung, ob sie ihre Anlage fortsetzen oder mit erheblichem Verlust beenden wollen. Hierzu wird den Anlegern eine zu enge Frist gesetzt. Die Frage, ihre Anlage in dem Fonds fortzusetzen oder nicht, können Anleger derzeit nicht auf Grund aktueller und belastbarer Zahlen beantworten. Denn beiden Handlungsoptionen fehlt eine wirtschaftlich gesicherte Grundlage, auf der die Anleger ihr Vorgehen abwägen könnten.
Die Fortsetzung des Engagements bedeutet für die Anleger, sich für mindestens drei Jahre an einem im April 2011 abgeschlossenen Joint Venture-Projekt zu beteiligen. Die Trend Capital-Gruppe hat nach ihren eigenen Angaben am 28. April 2011 mit einer Abdulsalam Al Rafi Group die Bebauung eines „im Ergebnis aus der Konsolidierung resultierenden Grundstücks“ vereinbart, das die Fondsgesellschaften in das Joint Venture einbringen.
Eine Darstellung über eine saubere wirtschaftliche Abgrenzung der beiden Fondsgesellschaften bleibt Frank Simon schuldig. Für Anleger ist nicht nachvollziehbar, welcher Gesellschaft welcher Anteil an dem nun „aus dem Hut gezauberten“ Grundstück zukommt.
Dieses intransparente Verhalten fällt insbesondere deshalb ins Gewicht, weil sich die Vorlage der Gesellschaftsbilanzen erheblich verzögert. Ohne diese Bilanzen können die Anleger nicht überprüfen, was ihr Gesellschaftsanteil tatsächlich wert ist. Der in den aktuellen Rundschreiben jeweils angebotene Rücknahmepreis von unter 40% des Anlagebetrags kann nicht handfest wirtschaftlich nachvollzogen werden. Gleiches gilt für das Angebot einer Investition in unbekannte deutsche Immobilien.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Verhalten der Trend Capital-Gruppe ist für die betroffenen Anleger verwirrend. Die Trend Capital-Gruppe fordert ihre Anleger auf, schon bis zum 30.06.2011 ihre Entscheidung über einen Verkauf der Anteile zu treffen. Bis dahin sollen die ausstehenden Bilanzen „bei dem Finanzamt in Mainz“ eingereicht sein. Eine Einreichung dort ist aber für die Anleger weder zeitnah zu überprüfen, noch ermöglicht dies eine rechtzeitige Kenntnisnahme und Überprüfung dieser Bilanzen durch die Anleger selbst.
Das von der Trend Capital-Gruppe bzw. Herrn Frank Simon gewählte Vorgehen muss daher als höchst unseriös bezeichnet werden. Seriös wäre es gewesen, alle Bilanzen zeitnah – wie es sich für einen ordentlichen Kaufmann nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages gehört – zu erstellen, den Anlegern vorzulegen und diese erst dann zu solch weitreichenden Entscheidungen aufzufordern. Demgegenüber sollen nun die Gläubiger ihre Entscheidung „blind“ treffen und über ihr Engagement entscheiden, ohne dass sie dessen wahren Wert kennen.
Wer sich so verhält, darf sich über kritische Nachfragen seiner Kapitalgeber nicht wundern. Hier werden die Belange von Anlegern als den wahren Eigentümern demgegenüber missachtet und die Gesellschaftssituationen nicht vollständig offen gelegt. Der von der Herrn Simon in seinem Rundschreiben geäußerte Rüffel an dem kritischen Nachhaken der Anlegeranwälte, gibt im Lichte seiner eignen Desinformationspolitik den besten Beleg dafür, wie richtig es ist, dass ernste Fragen gestellt werden.
Quelle: eigene Recherche
17. Juni 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos) Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ |
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |