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Steilmann SE: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet – Anleihegläubiger sollten sich formieren Die Steilmann SE hat vier Anleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von € 83.000.000 angeboten. Es handelt sich dabei um folgende Emissionen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nunmehr die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eingehend prüfen und ggfls. auch an die Anleihegläubiger herantreten. Um in diesem Prozess keine falschen Entscheidungen zu treffen, sollten sich die Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter suchen, der die Interessen aller Betroffenen einheitlich gegenüber der Gesellschaft und dem (vorläufiger) Insolvenzverwalter vertritt.
Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat schon in mehreren bundesweit bedeutenden Verfahren Anlegerinteressen mit Erfolg vertreten und verfügt über die notwendige Erfahrung. Sofern Sie sich über das weitere Vorgehen informieren wollen, rufen Sie uns an. Ihre Fragen beantworten wir jederzeit gern. Zudem können Sie sich hier registrieren:
Quelle: eigener Bericht/ Beschluss des Amtsgericht (AG) Dortmund vom 24.03.2016, 251 IN 34/16
30. März 2016 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius, Tel: 02241/1733-22) |
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