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Schiffsfonds in der Krise - Deutscher Zweitmarktindex für geschlossene Schiffsfonds schließt auf neuem Tiefstand. Schiffsfonds sind derzeit in der Regel nur mit hohen Verlusten veräußerbar. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man sich den jüngsten Marktbericht des Handelshauses für geschlossene Fondsanteile Deutsche Zweitmarkt AG anschaut. Demnach lag der durchschnittliche Kurs aller Transaktionen auf dem Zweitmarkt für geschlossene Schiffsbeteiligungen im März 2010 bei 50,02 %. Der Deutsche Zweitmarktindex, welcher die Wertentwicklung des Zweitmarkts für geschlossene Schiffsfonds anhand der 50 meistgehandelten Fonds in einem Jahr darstellt, schloss am 26. März 2010 mit einem neuen Tiefstand von 810 Punkten. Wie bereits in dem Artikel „Schiffsfonds kurz vor der Havarie“ beschrieben wurde, sind derzeit viele Schiffsfonds in der Krise. Anleger, welche ihr Geld in solchen Fonds investiert haben, werden sich daher mit dem Gedanken tragen ihre Anteile vorzeitig zu veräußern, um sich der mit den Schiffsfonds verbundenen Risiken zu entledigen. Da es für Anteile an geschlossenen Fonds und somit auch an den Schiffsfonds keinen mit frei handelbaren Wertpapieren vergleichbaren Markt gibt, können die Fondsanteile jedoch nur auf dem sogenannten Zweitmarkt veräußert werden.
Ob und zu welchem Kurs die Fondsanteile veräußert werden können, hängt von der Entwicklung der Beteiligung ab. Das heißt für betroffene Anleger, dass bei schlechter Entwicklung der Beteiligung ein vorzeitiger Verkauf ihrer Anteile nur mit erheblichen Verlusten oder sogar gar nicht möglich ist.
Dies betrifft insbesondere die Schiffsfonds, welche sich in einer existenzbedrohenden Krise befinden. Zum einen wird sich bei manchem angeschlagen Schiffsfonds kein Käufer finden. Zum anderen werden entsprechende Geschäfte nur mit hohen Verlusten auf Seiten des Anlegers, welcher seinen Schiffsfondsanteil veräußert, möglich sein. Dies zeigt der Marktbericht März 2010 der Deutsche Zweitmarkt AG deutlich.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Anleger in Schiffsfonds, welche von ihrem Anlageberater oder Vermittler über die hohen Risiken der Schiffsfonds nicht aufgeklärt wurden, sollten nach dem Dafürhalten der KANZLEI GÖDDECKE von einer vorschnellen Veräußerung ihrer Anteile am Zweitmarkt absehen. In solchen Fällen kann der Anleger seine Beteiligung im Wege des Schadensersatzes gegenüber dem Anlageberater- oder Vermittler rückabwickeln. Neben einer Rückabwicklung gegenüber dem Anlageberater oder Vermittler kommen auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Fondsinitiator in Betracht, wenn dieser im Fondsprospekt nicht ordnungsgemäß über alle Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern ihre Ansprüche von spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.
Quelle: Marktbericht März 2010 der Deutsche Zweitmarkt AG
21.April 2010 (Rechtsanwalt Marco Cords)
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