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Securenta AG: Insolvenzverwalter Knöpfel wird atypisch stille Beteiligungen nicht als `normale´ Insolvenzforderungen anerkennen – Was können Anleger unternehmen? Auf der Homepage der Securenta AG i.I. erklärt Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, dass seiner Ansicht nach Ansprüche atypisch stiller Gesellschafter keine Darlehensforderungen sind, sondern Einlagen, die am Ergebnis der Insolvenzgesellschaft teilnehmen. Konkret bedeutet das, dass die Anleger nicht nur leer ausgehen könnten, sondern noch weiter zu zahlen haben. Wörtlich heißt es auf der Homepage in „verständlichem“ Juristendeutsch:
„Ansprüche atypisch stiller Gesellschafter sind keine Darlehensforderungen, sondern Einlagen, die am Ergebnis der Gesellschaft teilnehmen. Ausweislich der vorliegenden Zeichnungsscheine haben die Verantwortlichen des schuldnerischen Unternehmens für bedeutende Maßnahmen der Gesellschaft die Zustimmung der atypisch stillen Gesellschafter einzuholen, so dass nach übereinstimmender Kommentarmeinung (..) atypisch stille Gesellschafter bezüglich ihrer Ansprüche solchen von eigenkapitalersetzenden Darlehen gleichzusetzen sind, was im Ergebnis zu einer Eingruppierung solcher Forderungen unter § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO führt.“
So mancher atypisch Stille fragt sich jetzt laut, wo denn seine Beteiligung gefragt war bei bedeutenden Maßnahmen. Wer fragte bei Fusionsplänen, Sitzverlegungen, Umstrukturierungen oder Verkäufen von Vermögenswerten? Hier sollten Anleger sich zunächst einmal selbst in Erinnerung, ob sie zu diesen Punkte jemals gefragt wurden, und falls sie sich nicht dran erinnern können, erhobenen Hauptes ihre berechtigten Ansprüche lautstark stellen.
Ansprüche von atypisch still Beteiligten sollen demnach ausdrücklich nicht zur Insolvenztabelle aufgenommen werden, so formuliert es die Insolvenzverwaltung. Ein mehr als nur schwacher Trost: Es soll eine Liste mit allen atypisch stillen Gesellschaftern erstellt werden. Ihr Wert dürfte vermutlich gleich Null sein.
Wer hätte es nicht gedacht? In seiner Mitteilung auf der Internetseite bezeichnet der Insolvenzverwalter die Buchhaltung der Securenta AG „als desolat“. So soll die Anlegerbuchhaltung seit März 2006 nicht mehr ordnungsgemäß gewesen sein und seit dem Jahresende 2006 gibt es in der Finanzbuchhaltung keine relevanten Buchungen mehr.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Es scheint, als sollten die Anleger noch einmal nur das unternehmerische Risiko mittragen, ohne jedes Mitspracherecht in entscheidenden Fragen. Wenn man das Statement des Insolvenzverwalters Knöpfel richtig versteht, gesteht er den atypisch still Beteiligten keinerlei Forderungsrechte zu. Außerdem fordert er faktisch durch die weiteren Lastschrifteinzüge bei den Anlegern Geldern ein: Zu Unrecht? Darüber sollte man einmal nachdenken, wenn erklärt wird, dass seit über einem Jahr die Anlegergelder nicht mehr korrekt gebucht worden seien. Was sollen sich die Anleger noch alles gefallen lassen?
Quelle: Veröffentlichung des Insolvenzverwalters Knöpfel
27. Juli 2007 (HG)
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