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Reithinger GmbH & Co. KG: BaFin stellt für Privatbank Reithinger Entschädigungsfall fest

Der zweite Schritt: die Bank bleibt zu. Im ersten Schritt hatte am 2. August 2006 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Privatbank Reithinger ein Moratorium verhängt und ihr die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Und es kommt noch schlimmer: Die Bank galt als überschuldet und die Aufsichtsbehörde hat Insolvenzantrag gestellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. September 2006 für die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, die Anleger entschädigen kann.

 

Bevor die EdB Geld an die Kunden auszahlen kann, muss sie die Namen der Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind. Sie wird zu diesem Zweck unaufgefordert an die Einleger herantreten. Die BaFin kann nicht voraussehen, wie lange das Entschädigungsverfahren bei der EdB dauern wird.

 

Die BaFin musste aus zwei Gründen den Entschädigungsfall feststellen: Zum einen dauerte das Moratorium, das sie über die Privatbank Reithinger verhängt hatte, länger als sechs Wochen. Zum anderen war das Institut nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.

 

Die Geschäftsleitung der Bank hatte der Aufsicht die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Darum hat die BaFin am Donnerstag beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses beantragt.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Ein Ende mit Schrecken! Tausende von Anlegern werden jetzt ihre Ansprüche geltend machen. Nur begrenzt kann die Entschädigungseinrichtung helfen; vor allen denjenigen nicht, die mehr als rund € 22.000,00 in Spareinlagen angelegt haben. Auch die Aktionäre der DBVI stöhnen unter den massiven Kursverlusten. So kollabierte der Kurs der DBVI-Aktie in den vergangenen Wochen um über  90 %!

 

Was sich als „sichere Bank“ darstellte, war ganz offensichtlich innen schon seit langem morsch und faul! Die Kanzlei Göddecke wird die Anleger auf den Wegen begleiten: ob als „Sammelverfahren“, bei individuellem Vorgehen oder dem Anmeldung von Forderungen bei der Entschädigungseinrichtung oder dem Insolvenzgericht.

 

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Veröffentlichung vom 14. September 2005

 

14. September (HG)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden sie „hier“ 

 

Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: Reithinger GmbH & Co. KG: Absolute Pleite – Was steht Anlegern und Kreditkunden bevor? (15. September 2006)

 

:: Pressemitteilung Thannhuber zum von der BaFin festgestellten Entschädigungsfall - Versuch von Schuldzuweisungen

(15. September 2006)

 

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