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Rechtsschutzversicherung: Nicht alle passen unter einen Hut Um Kosten auf dem Rücken von Versicherungsnehmern zu sparen, fordern Rechtsschutzversicherer vielfach, dass Anleger in gerichtliche Massenverfahren getrieben werden sollen. Dabei vergessen sie, dass es für diese Art von Gerichtsverfahren im Regelfall keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt und erhebliche Nachteile in Kauf zu nehmen sind. Nicht alle Interesse einer Anlegergemeinschaft lassen sich unter einem Hut vereinen, befanden die Richter aus Coburg. In zwei Urteilen formuliert das Landgericht Coburg deutlich, dass zwar viele Fälle von Anlegerstreitigkeiten sich sehr ähneln mögen, jedoch – so die Richter wörtlich: sie sind nicht identisch. Außerdem bringt ein Sammelverfahren eine Reihe von Nachteilen mit sich:
Die Liste von Nachteilen solcher Sammelverfahren kann beliebig fortgesetzt werden. Das müssen Anleger nicht in Kauf nehmen, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Entscheidung bringt es auf den Punkt: Der Versicherungsvertrag soll dem Anleger den effektivsten, schnellsten und sichersten Weg zu seinem Prozessziel ermöglichen. Das ist gefährdet, wenn auf den langsamten Teilnehmer in einem Prozess stets gewartet werden muss.
Quelle: Landgericht Coburg (LG Coburg) Urteile vom 30. Juli 2004, Az 14 O 232/04 und 23 O 325/04
21. Juli 2008 (Hartmut Göddecke)
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