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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung nach Berlin und Göttingen kommen Gläubigerversammlung sollte das Parlament der Anleger sein Die Kanzlei Göddecke wird in der Gläubigerversammlung mit allem Nachdruck die Interessen ihrer Mandanten – allesamt Anleger – vertreten und sich nicht scheuen, Fragen zu dem Verhalten von Management und der Vorgehensweise Insolvenzverwaltung zu stellen.
Alle Anleger werden ermuntert, entweder selbst die Gläubigerversammlung zu besuchen oder einen qualifizierten Vertreter zu senden, damit nicht anlegerfremde Interessen das Treffen dominieren. Bei der Übertragung auf einen fachkundigen Vertreter sollte darauf geachtet werden, dass diese Aufgabe möglichst ein Anwalt mit schriftlicher Vollmacht übernimmt; es besteht ansonsten die Gefahr, dass ein nicht „autorisierter“ Anlegervertreter nicht zur Veranstaltung zugelassen wird.
Gläubigerausschuss – Beratungs- und Kontrollinstanz Eine weitere bedeutende Rolle kommt dem Gläubigerparlament am xxxx bei der Bildung eines speziellen Gläubigerausschusses zu. Es ist Aufgabe des Gläubigerausschusses, die Insolvenzverwaltung bei schwierigen Entscheidungen zu unterstützen und zu kontrollieren. Die Kanzlei Göddecke wird sich für eine starke Beteiligung von Anlegern in dem Gläubigerausschuss einsetzen.
Interessenvertretung in der Gläubigerversammlung Selbstverständlich übernimmt die Kanzlei Göddecke die Vertretung von Belangen der Anleger in der Gläubigerversammlung. Falls Sie daran interessiert sind, so klicken Sie auf oder
am 16.08.2007 in Berlin
um weitere Informationen zu erhalten.
09. Juli 2007 (HG)
Göttinger Gruppe / Securenta AG: Insolvenzanmeldungen unlimited
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I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
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