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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Kein Platz für Anleger im Insolvenzverfahren? Wer sich die offiziellen Verlautbarungen der Insolvenzgerichte in Berlin und Göttingen ansieht, wird schnell merken, dass man dort nicht mit einem Sturm der Anleger rechnet. Um auf dieses Ergebnis zu kommen, muss man sich nur vergegenwärtigen, dass die Gerichte jeweils kleine Räume für die Gläubigerversammlungen gewählt haben. Will man die Anleger nicht dabei haben? Die Folgerung muss wohl oder übel lauten: Ja. Denn Platz hat man für die vielen Anleger nicht eingeplant. Und das, obwohl sie – sicherlich neben den Arbeitnehmern – die Leidtragenden des Missmanagements sind. Dieses lässt allerdings wohl nur einen Schluss zu: Die jeweilige Insolvenzverwaltung sieht den Anleger nicht als Gläubiger des Insolvenzverfahrens.
Für Aktionäre eines Unternehmens – wie z. B. bei der Securenta AG – ist das durchaus nachvollziehbar; aber für die Geldanleger im „Pensions Spar Plan“-System (auch Persönlicher Spar Plan oder SecuRente genannt), ist das nicht so eindeutig. Sie sind als atypisch stille Beteiligte in vielen Fällen mit von der Partie. Welche Rechte sollte man im jetzigen Stadium also geltend machen?
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Einiges Grundsätzliches für die atypisch still Beteiligten:
Nur wer jetzt die richtigen Weichen stellt und seine berechtigen Forderungen anmeldet, kann später wenigstens noch einigermaßen glimpflich davon kommen. Da diese Handlungsempfehlungen generell gehalten sind, sei an dieser Stelle betont, dass natürlich ein individueller Rat hierdurch nicht ersetzt werden kann. Es muss im Einzelfall beachtet werden, bei welcher „PSP“-Gesellschaft der Anleger welche Beträge eingezahlt hat und welches Unternehmen mit welcher anderer Firma verschmolzen wurde.
Informieren Sie sich – machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!
12. Juli 2007 (HG)
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