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Göttinger Gruppe / Securenta AG: Kein Platz für Anleger im Insolvenzverfahren?

Wer sich die offiziellen Verlautbarungen der Insolvenzgerichte in Berlin und Göttingen ansieht, wird schnell merken, dass man dort nicht mit einem Sturm der Anleger rechnet. Um auf dieses Ergebnis zu kommen, muss man sich nur vergegenwärtigen, dass die Gerichte jeweils kleine Räume für die Gläubigerversammlungen gewählt haben. Will man die Anleger nicht dabei haben?

Die Folgerung muss wohl oder übel lauten: Ja. Denn Platz hat man für die vielen Anleger nicht eingeplant. Und das, obwohl sie – sicherlich neben den Arbeitnehmern – die Leidtragenden des Missmanagements sind. Dieses lässt allerdings wohl nur einen Schluss zu: Die jeweilige Insolvenzverwaltung sieht den Anleger nicht als Gläubiger des Insolvenzverfahrens.

 

Für Aktionäre eines Unternehmens – wie z. B. bei der Securenta AG – ist das durchaus nachvollziehbar; aber für die Geldanleger im „Pensions Spar Plan“-System (auch Persönlicher Spar Plan oder SecuRente genannt), ist das nicht so eindeutig. Sie sind als atypisch stille Beteiligte in vielen Fällen mit von der Partie. Welche Rechte sollte man im jetzigen Stadium also geltend machen?

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Einiges Grundsätzliches für die atypisch still Beteiligten:

 

  • Für Beteiligte mit gekündigten Verträgen gilt es, die Ansprüche auf das Abfindungsguthaben anzumelden.
  • Beteiligte mit laufenden Verträgen sollten versuchen, Schadensersatzansprüche anzumelden. Solche Forderungen können sich aus Fehlberatungen ergeben. Einen Formularbrief findet sich hier  und das Formular zur Anmeldung auf der Seite des Insolvenzverwalters der Securenta AG (www.treugarant.de).

 

Nur wer jetzt die richtigen Weichen stellt und seine berechtigen Forderungen anmeldet, kann später wenigstens noch einigermaßen glimpflich davon kommen. Da diese Handlungsempfehlungen generell gehalten sind, sei an dieser Stelle betont, dass natürlich ein individueller Rat hierdurch nicht ersetzt werden kann. Es muss im Einzelfall beachtet werden, bei welcher „PSP“-Gesellschaft der Anleger welche Beträge eingezahlt hat und welches Unternehmen mit welcher anderer Firma verschmolzen wurde.

 

Informieren Sie sich – machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch!

 

12. Juli 2007 (HG)

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

Göttinger Gruppe / Securenta AG: Auswege aus dem Vertragsgewirr

 

Göttinger Gruppe / Securenta AG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung nach Berlin und Göttingen kommen

 



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