Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


Finanzmarktregulierung: AIFM-Richtlinie soll umgesetzt werden

Der Finanzausschuss hat am 24. April 2013 einen zentralen Baustein zur weiteren Finanzmarktregulierung beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP und nach Einfügung von 21 Änderungsanträgen der Koalition billigte der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294 ). SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die Fraktion Die Linke lehnte den Entwurf ab. Zuvor waren mehrere Änderungsanträge der SPD-Fraktion abgelehnt worden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion hob hervor, mit dem Gesetzentwurf werde eine sehr komplexe Materie geregelt. Ziel sei es, Finanzprodukte aus dem grauen Kapitalmarkt zu holen, aber nicht operativ tätige Unternehmen mit neuer Bürokratie zu belasten. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz, das ein neues Kapitalanlagegesetzbuch darstellt, sollen sämtliche Arten von Investmentfonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht unterstellt werden. Damit soll ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen werden.

 

Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.

 

Von der SPD-Fraktion gab es Kritik, dass die Fonds unter 100 Millionen Euro von den Schutzvorschriften ausgenommen seien. Die Fraktion verlangte eine Absenkung auf 20 Millionen Euro. Zwar werde mit dem Gesetzentwurf ein Schritt nach vorn gemacht, allerdings hätte man die Regulierung deutlich besser machen müssen. Grundsätzliche Kritik kam von der Linksfraktion. Es werde ein Riesenaufwand betrieben, um etwas zu regulieren, dessen volkswirtschaftlicher Nutzen nicht nachgewiesen sei. Die regulierten Finanzinstrumente seien riskant und würden zur Blasenbildung beitragen. Zwar sahen auch Bündnis 90/Die Grünen Verbesserungsbedarf, würdigten jedoch andererseits, dass für Energiegenossenschaften gute Regelungen gefunden worden seien.

 

Die FDP-Fraktion begrüßte wie schon zur die Union, dass normale Unternehmen nicht wie Fonds behandelt würden. Außerdem lobte die Fraktion die am Regierungsentwurf vorgenommenen Veränderungen für offene Immobilienfonds. Diese Fonds würden jetzt erhalten und würden zudem sicherer gemacht. Die ursprüngliche Regelung, dass Kleinanleger ihre Anteile nur einmal im Jahr zurückgeben können, wurde geändert. Jetzt wird eine börsentägliche Rückgabe und Ausgabe zugelassen.

 

Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 229 vom 24. April 2013

 

25. April 2013 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de