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Autark Group AG: Finanztest setzt drei Autark-Firmen auf Warnliste, Anleger sollen Einzahlungen stoppenIn einem aktuellen Bericht im Internet warnt FINANZTEST vor den Angeboten der Autark-Unternehmensgruppe. Es spreche viel dafür, dass Anleger vorsichtshalber die Einzahlungen stoppen sollten. Betroffene Anleger können sich hier über Hintergründe und Handlungsoptionen informieren, insbesondere, ob sie weiter zahlen müssen.Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat bereits vor rund 2 Monaten über die Aktivitäten der Autark-Unternehmensgruppe berichtet. Es ging um ein Umtauschangebot für Anleger von Nachrangdarlehen in Aktien der Autark Invest AG, Liechtenstein. Jetzt berichtet auch FINANZTEST über den Fall.
Drei Staatsanwaltschaften ermitteln
Konkret sind derzeit die Staatsanwaltschaften Hof, Siegen und Dortmund mit dem Fall beschäftigt. Es soll dabei nicht direkt um die Autark-Unternehmensgruppe gehen, sondern um den Verbleib eines zweistelligen Millionenbetrages, der von Unternehmen der Autark-Gruppe anderen Firmen anvertraut haben soll. Dabei soll es sich um die Firmen Sensus Vermögen GmbH und Derivest GmbH handeln. Gegen die Verantwortlichen der dortigen Firmen würden entsprechende Ermittlungen geführt. Nach Aussage eines zuständigen Behördenmitarbeiters der Staatsanwaltschaft in Hof soll es um den Verdacht des Betruges gehen. Nach FINANZTEST vorliegenden Unterlagen soll auch wegen des Verdachtes der Untreue ermittelt werden.
Autark Digital GmbH hat Insolvenzantrag gestellt
Die Autark Digital GmbH, Hamburg, hat am 19.12.2016 bereits Insolvenzantrag gestellt. Diese Firma sollte in den Ausbau des Breitband-Netzes investieren bzw. dort tätig werden. Ob und in welchem Umfang dahin Anlegergelder transferiert wurden und damit von der Insolvenz direkt betroffen sind, ist unklar.
Eigentlicher Firmenchef soll bereits Haftstrafe abgesessen haben
Eigentlicher Firmenchef der Autark-Unternehmensgruppe soll Herr Stefan Kühn sein. Dieser soll – damals noch als Stefan Koschate – eine mehr als dreijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßt haben. Des Weiteren soll er auch bereits in der Schweiz wegen des unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern in Untersuchungshaft gesessen haben. Eine Schadensersatzforderung von über 1 Mio. € aus einem Urteil des fürstlichen Landgerichtes in Liechtenstein soll nicht bezahlt worden sein.
Anleger sollen auf Auszahlungen im März vertröstet worden sein und Einzahlungen stoppen
Wir hatten bereits über Bedenken zu dem Umtauschangebot in Aktien der Autark Invest AG, Liechtenstein berichtet. Nun soll es ein neues Umtauschangebot geben. Anleger, die dieses nicht annehmen, könnten ihre Nachrangdarlehen „zurückgeben“ und würden dann ihr Geld zurückerhalten. Anleger, die ihre Beteiligung fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt haben, sollen auf eine Auszahlung Ende März vertröstet worden sein.
Laut FINANZTEST spricht viel dafür die monatlichen Einzahlungen zumindest zeitweise einzustellen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Die bereits im Jahre 2016 geäußerten Bedenken an der Autark-Unternehmensgruppe werden nun von anderer Seite bestätigt. Wir hatten bereits 2016 Bedenken an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Investitionen geäußert. Ob die Investition in das Marientheater in Duisburg, welches von der Ehefrau des Herrn Kühn, Frau Sabine Kühn, geführt wird oder die möglichen Investitionen bei der Sensus Vermögen GmbH bzw. Derivest GmbH tatsächlich für die Anleger positiv ausgehen muss abgewartet werden.
Es gab und gibt nach unserer Auffassung aber mehrere Warnsignale für Anleger, die dafür sprechen, sich genauer mit den Geschäften der Autark-Gruppe in der Vergangenheit und auch derzeit zu beschäftigen. Besonders brisant sind diese Informationen auch deswegen, da über die Autark Invest GmbH und die Autark Capital Care GmbH nach wie vor Gelder eingesammelt werden. Wofür diese Gelder tatsächlich verwendet werden, muss in jedem Falle hinterfragt werden.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Die Einstellung der Zahlungen, zu denen der Anleger nach dem von ihm abgeschlossenen Vertrag verpflichtet ist, ist immer mit Risiken verbunden. Genau genommen, hält sich der Anleger dann nicht an seine vertragliche Verpflichtung.
Es kann jedoch Situationen geben, wo eine solche Zahlungseinstellung berechtigt ist bzw. die daraus resultierenden Risiken kleiner sind, als das Risiko, die gezahlten Beträge niemals wieder zu sehen. Das muss in jedem Falle und für jeden Anleger anhand des jeweiligen Vertrages geprüft werden. Für Anleger, die wissen wollen, wie sie sich in der jetzigen Situation mit ihrer konkreten Beteiligung an der Autark-Gruppe verhalten sollen, steht die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte zur Verfügung.
Quelle: www.test.de, eigene Recherche
13. Januar 2017 (Rechtsanwalt Marc Gericke) Tel.: 02241/1733-27
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:: AUTARK INVEST AG: Hinweis der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein auf Widersprüche
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