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„Guter Anwalt gesucht“ – Die Stiftung Warentest stellt in Finanztest 4/2010 die Qualitätssiegel der Anwaltschaft auf den Prüfstand – Die KANZLEI GÖDDECKE hält den Anforderungen stand Der beste Hinweis auf Sachkunde in einem Rechtsgebiet ist der Titel „Fachanwalt“. So urteilt die Stiftung Warentest in Ausgabe 4/2010 ihres Magazins Finanztest. Gemessen an dieser Messlatte ist die KANZLEI GÖDDECKE für Geldanleger und Bankkunden eine gute Wahl. Dies aus gutem Grund: Um den Titel zu erlangen müssen Anwälte besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Nach der Fachanwaltsordnung muss ein Anwärter auf den begehrten Titel seine theoretischen Kenntnisse durch 120 Stunden Fortbildungskurse und das Bestehen einer Prüfung vor der Anwaltskammer unter Beweis stellen. Die Berufsbezeichnung Fachanwalt darf ferner nur führen, wer auch in der Praxis fit ist. Wer den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ führen möchte muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 60 Fälle im Bank- und Kapitalmarktrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet haben. Das hört sich nicht viel an, ist aber für ein komplexes Rechtsgebiet wie das Bank- und Kapitalmarktrecht eine Menge.
Laut Finanztest sollte man bei der Anwaltssuche neben dem Fachanwaltstitel auch noch auf andere Qualitätsmerkmale achten. Finanztest empfiehlt dem Anwalt selbst auf den Zahn zu fühlen und zu prüfen, ob sich dieser mit dem eigenen Fall auch wirklich gut auskennt. Indizien hierfür seien z.B. die Veröffentlichung von Fachaufsätzen oder das Engagement in einer anwaltlichen Arbeitsgemeinschaft zu dem Thema.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die KANZLEI GÖDDECKE begrüßt die Schützenhilfe, die Finanztest den Verbrauchern auf der Suche nach einem guten Anwalt gibt. Gerade im vielschichtigen Bereich des Bank,- Börsen- und Kapitalanlagerechtes ist guter Rat wichtig und Experten Mangelware. Als spezialisierte Kanzlei betreut und berät die KANZLEI GÖDDECKE ihre Mandanten bereits seit über 15 Jahren in diesen Rechtsgebieten.
Von neun Anwälten der KANZLEI GÖDDECKE haben inzwischen bereits zwei den erst 2008 eingeführten Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ erlangt. Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Hartmut Göddecke ist zusätzlich Fachanwalt im Steuerrecht.
Vier Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE sind gelernte Bankkaufleute und verfügen somit über praktische Erfahrungen im Bankwesen. Dies kann hilfreich sein, wenn es gilt für Anlegerinteressen gegenüber Kreditinstituten zu streiten. Schließlich publizieren die Anwälte der KANZLEI GÖDDECKE in Fachzeitschriften und auf dieser Internetplattform zu aktuellen Themen rund ums Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht. Wenn Sie Hilfe in den genannten Gebieten brauchen, dann befolgen Sie den Tipp von Finanztest – fühlen Sie uns auf den Zahn: Die KANZLEI GÖDDECKE stellt sich Ihren Fragen und berät Sie gerne.
Quelle: Finanztest Ausgabe 4/2010
01. April 2010 (Rechtsanwalt Marco Cords)
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