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Bundestag: Grüne verlangen einheitlichen Anlegerschutz Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (16/13402) eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt". Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger. Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden. Dies werde für alle Seiten verwirrend und für die Anleger sogar gefährlich. Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit geschlossenen Fonds und "Phantasieprodukten" wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarktes geführt, die überwunden werden müsse. Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Summe der am grauen Kapitalmarkt versickerten Gelder werde in Schätzungen auf bis zu 30 Milliarden Euro beziffert. Trauriger Höhepunkt sei die Insolvenz der "Göttinger Gruppe" gewesen, bei der 1 Milliarde Euro Anlegergelder verloren gegangen seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass das am "grauen Kapitalmarkt" verlorene Geld für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt fehle.
Quelle: heute im Bundestag (hib) Nr. 191 vom 18. Juni 2009
19. Juni 2009 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) |
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