Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (17/4802). Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollten nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden, heißt es in dem Entwurf, der identisch ist mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bereits eingebrachten Gesetzentwurf (17/4182).
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, dass die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige nur dann gewährt werden soll, wenn zugleich ein Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von fünf Prozent geleistet wird. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung des Vorschlags zu.
Quelle: heute im bundestag (hib) vom 18. Februar 2011, Nr. 66
21. Februar 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)