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Steuerberater muss Geldstrafe seines Mandanten zahlen

Wenn der Steuerpflichtige aus eigenem Antrieb heraus – also vorsätzlich – und sei es mit Hilfe seines Steuerberaters Steuern hinterzieht, muss er selbstverständlich einen im Strafverfahren gegen ihn festgesetzten Geldbetrag aus eigener Tasche zahlen. Anders ist es allerdings, wenn der Steuerberater beim Fertigen der Steuererklärungen Fehler macht, die zu einem Strafverfahren gegen seinen Mandanten führen.
online seit: 25.08.2010 | Volltext

Steuerberater auf dem Glatteis – steuerunehrliche Mandanten können dabei ins Schliddern kommen

Kümmert sich ein Steuerberater nicht um die mangelhafte oder gar falsche Buchführung seines Mandanten, meldet die Steuern daraufhin beim Finanzamt an und weiß auch noch – sei es auch nur ansatzweise – von den Ungereimtheiten, legt ihm das Finanzamt die Schlinge um den Hals. Will er seinen Kopf retten, hat das Konsequenzen für das Mandatsverhältnis.
online seit: 13.08.2010 | Volltext

... nicht mit ins Grab genommen?

Einem Testament soll man alles anvertrauen können, bestimmt das Landgericht Koblenz (LG Koblenz). Die Erkenntnisse, die Fahnder im Rahmen der Ermittlungen aus dem Testament erhalten, dürfen nicht gegen den Steuersünder verwendet werden.
online seit: 03.08.2010 | Volltext

Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige unter Sachverständigen umstritten

Die nach der Abgabenordnung mögliche strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist unter Sachverständigen völlig umstritten. ”Wer die Selbstanzeige gänzlich abschaffen will, schießt über das Ziel hinaus“, erklärte Professor Wolfgang Joecks von der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 07. Juli 2010.
online seit: 08.07.2010 | Volltext

Strafbefreiende Selbstanzeige: Brüchige Brücke – oder: von Fehltritten ohne Fachberatung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell die Anforderungen an eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 A0) in seinem Urteil vom 20.05.2010 stark erhöht: Halbherzige Anzeigen, bloße Ankündigungen und zu spätes Agieren erweisen sich für Betroffene als unkalkulierbarer Bumerang und gefährden ganz elementar die Straffreiheit. Ohne ausführliche fachkundige Beratung ist eine Selbstanzeige mittlerweile schon mehr als nur ein abenteuerliches Unterfangen; der Genuss der Straffreiheit kann mit leichtfertigen falschen Angaben schnell „verspielt“ sein.
online seit: 10.06.2010 | Volltext

Koalitionsfraktionen wollen strafbefreiende Selbstanzeige erschweren

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen schärfer gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Dabei wollen sie das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige neu regeln. Die Selbstanzeige dürfe nicht mehr als Gegenstand einer Hinterziehungsstrategie missbraucht werden, fordern CDU/CSU- und FDP-Fraktion in einem gemeinsamen Antrag (17/1755), der an diesem Freitag (21.05.2010) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. ”Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart“, fordern die Fraktionen.
online seit: 21.05.2010 | Volltext

Neugierde des Finanzamtes gestoppt

Das Finanzamt kann auf eigene Faust Nachforschungen anstellen. Dabei ist es nicht nur auf Erkenntnisse aus dem Behördenapparat beschränkt, sondern kann auch Dritte um Hilfe bitten; allerdings mit gewissen Beschränkungen, wie der Bundesfinanzhof am 24.02.2010 entschied.
online seit: 27.04.2010 | Volltext

"Strafbefreiende Selbstanzeige" soll erhalten bleiben

Die Bundesregierung hält an der Möglichkeit der ”steuerbefreienden Selbstanzeige“ bei Steuerhinterziehung fest. Dies sei der ”verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1352) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1130).
online seit: 23.04.2010 | Volltext

Rechtsgrundlage für Datenkauf von Steuer-CDs?

Ob die Bundesregierung angesichts des Streits um den Ankauf von Datenträgern mit möglichen Angaben über Steuerhinterzieher plant, eine rechtliche Grundlage für den Ankauf von Steuerdaten-CDs zu schaffen, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage erfahren.
online seit: 01.04.2010 | Volltext

Schweizer Schwarzgeld und süddeutsche Steuersünder

Die Bundesregierung wird die zunächst den baden-württembergischen Landesbehörden angebotene CD mit den Daten von Steuersündern kaufen. Die Bundesregierung teilte am Mittwochvormittag im Finanzausschuss mit, dies werde ”gegebenenfalls unter Mitwirkung eines betroffenen Bundeslandes“ geschehen. Die baden-württembergische Landesregierung hatte den Kauf der Steuerdaten zunächst abgelehnt. Wie die Bundesregierung im Finanzausschuss weiter erläuterte, werde das Land Baden-Württemberg dem Bund die notwendigen Angaben zum Kauf der CD zur Verfügung stellen.
online seit: 04.03.2010 | Volltext

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