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Milliardenmarkt Filmfonds - leider für Anleger nicht immer ein Geschäft

Foto Testbild Anleger sehen sich bei vielen Filmfonds-Beteiligungen mit zwei wesentlichen Problemen konfrontiert. Zum einen fehlen die wirtschaftlichen Erfolge, die in den Prospekten versprochen worden waren, und zum anderen werden ihnen die zugewiesenen Steuervorteile von den Finanzämtern gestrichen. Experten wie der Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Kiel, Prof. Dr. Michael Fischer, veranschlagen das Gesamtvolumen des Medienfondsmarkts auf etwa 10 Milliarden Euro (BÖRSENZEITUNG vom 24.03.2010).

Nimmt man als Grundlage, um die Ausmaße des steuerlichen Gaus zu erkennen, die Angaben aus der WIRTSCHAFTSWOCHE (online 06.03.2010), so dürften etwa 72.000 Anleger von Steuerausfällen betroffen sein; sie haben voraussichtlich rund zwei Milliarden Euro an den Fiskus zurück zu zahlen. Damit aber noch nicht genug: Verspätungszinsen von geschätzten 0,7 Milliarden Euro müssen ebenfalls von den Fondsanlegern aufgebracht werden.

Anleger, die bislang noch keine "blauen Briefe" vom Finanzamt erhalten haben, können sich allerdings nicht beruhigt zurück lehnen, denn laut einer Umfange sollen noch weitere 450 Millionen Euro bei Fonds im Feuer sein, die gerade geprüft werden. Für bislang unbeleckte Investoren Grund genug, sich schon einmal vorsorglich mit gutem Rat und Liquidität einzudecken.

Foto Filmtheater Informationen allein vom Vermittler der Anlage oder vom Fondsinitiator zu erhalten, reicht nicht aus. In vielen Fällen raten diese Personen von rechtlichen Schritten mit unterschiedlichen Argumenten zum jetzigen Zeitpunkt ab. Legt der Anleger darauf hin seine Hände in den Schoß, läuft er Gefahr, dass seine Ansprüche gegen die eigentlich Verantwortlichen unter Umständen verjährt sind und er endgültig leer ausgeht. Um solch einer Falle zu entgehen, lohnt es sich durchaus schon jetzt, den unabhängigen Rat eines Spezialisten ohne Zeitdruck einzuholen.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Die Handlungsmöglichkeiten für Geldanleger sind vielfältig. Einige Optionen können wir hier überblicksartig aufführen:
  • Anleger haben Möglichkeiten, sich wegen falscher Angaben in dem Verkaufsgespräch an ihren Berater oder Vermittler zu wenden und können Schadensersatz verlangen.
  • Sie können die finanzierende Bank verantwortlich machen, wenn diese Pflichten verletzt hat.
  • In manchen Fällen kann ein Widerruf sinnvoll sein, um sich von der Beteiligung zu trennen.
  • Sind an Berater Gelder von dritter Seite geflossen, was in vielen Fällen zu beobachten ist, so müssen diese für die Beteiligung am Filmfonds gerade stehen. Reihenweise sprechen Gerichte seit Beginn 2009 den Anlegern Ersatz ihres erlittenen Schadens zu.
Welche Handlungsoption im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist, kann im persönlichen Miteinander besprochen werden.

Unser Angebot

Wer sich rechtzeitig informiert, kann seine Chancen realistisch einschätzen. Spezialisierte Anwälte unser Kanzlei bieten Ihnen kostengünstig die Möglichkeit, Wir klären mit Ihnen, welche Rechte Sie als betroffener Anleger haben und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt.

Ein Wort über uns

Wir vertreten die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen von Anlegern. Seit 15 Jahren sind wir in diesem Bereich tätig. In unserem Engagement bei gescheiterten Geldanlagen bestätigt die führende Wirtschaftspresse, wie z. B. Capital und Wirtschaftswoche, ein solides Vorgehen. Focus Online listet uns seit vielen Jahren als empfohlene Adresse für enttäuschte Anleger und auch das Übersichtsportal für führende Wirtschaftskanzleien JUVE spricht bei fehlgeleiteten Investoren für uns.

Von den neun Anwälten haben zwei eine Fachanwaltsbezeichnung für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen erworben, einem weiterem ist die Fachanwaltschaft für Steuerrecht verliehen worden. Damit entsprechen wir den Kriterien an eine fundierte Anwaltswahl, die die Zeitschrift Finanztest vom April 2010 anlegt. Zwei weitere Anwälte der Kanzlei Göddecke werden den Fachanwaltstitel für Bank- und Kapitalmarktrecht beantragen, die erforderlichen Lehrgänge haben sie schon erfolgreich absolviert. Insgesamt fast die Hälfte der Juristen haben darüber hinaus Bank-know-how aus der Praxis, weil sie diesen Beruf von der Pike auf erlernt haben.



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