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ERSTBEWERTUNG für Anleger von Filmfonds/Medienfonds


Hilfe für Film- und Medienfonds-Anleger

Wenn Ihnen daran gelegen ist, eine erste Einschätzung Ihres Falles zu erhalten, kann ein erstes klärendes Telefonat mit uns für Sie hilfreich sein. Mit Ausnahme der Telefongebühren fallen für Sie keine Kosten an, wenn Sie uns anrufen und eine erste gesprächsweise Orientierung für Ihre Situation erhalten wollen.

Telefon: 0 22 41 / 17 33-0 (Stichwort: Filmfonds)

Ansprechpartner sind Um Ihnen die am Telefon Antwort zügig geben zu können, können Sie sich zur Vorbereitung der Erstbewertung eines Fragebogens bedienen.

:: Den Fragebogen für ein Telefongespräch können Sie hier im PDF-Format herunterladen

Wer über eine Orientierung hinaus Unterstützung erhalten möchte, kann auf zwei Angebote der KANZLEI GÖDDECKE zurückgreifen.

Sie haben die Wahl:

Variante I:

Sie beauftragen uns mit einer außergerichtlichen und (nach Absprache) gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Hinblick auf sämtliche möglichen Anspruchsgegner (Vermittler, Treuhänder, Initiatoren). Sie erhalten Informationen über neue Erkenntnisse zu Ihrer Beteiligung, Stellungnahmen zu Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen sowie Zugang zum geschützten Bereich auf unserer Homepage. Die Vergütung berechnet sich in diesem Fall anhand der gesetzlichen Vorgaben (RVG) und dem Streitwert (Beteiligungssumme zzgl. Agio und sonstigen Schäden und der Berücksichtigung von Steuernachteilen). Bei bestehender Rechtsschutzversicherung wird eine Deckungsanfrage durchgeführt. Im Falle der Deckungszusage werden die Kosten von dort entsprechend Ihres Versicherungsvertrages übernommen.

Variante II:

Sie übersenden uns den Fragebogen sowie die darin bezeichneten Unterlagen. Anhand der Unterlagen und der Angaben im Fragebogen überprüfen wir Ihre individuelle Situation im Hinblick auf möglicherweise bestehende Ansprüche. Das Ergebnis dieser Prüfung wird mit Ihnen individuell telefonisch oder auf Wunsch auch persönlich in unseren Kanzleiräumen erörtert und Sie entscheiden dann das weitere Vorgehen. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen wird eine Deckungsanfrage anhand des konkreten Falles gestellt.

Sie erhalten Informationen über neue Erkenntnisse Ihrer Beteiligung, Stellungnahmen zu Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen.

Hierfür wird eine einmalige Pauschale von 250,00 € incl. MWSt. berechnet – unabhängig von einer Zeitdauer. Sollten Sie sich dann für ein weiteres Vorgehen entscheiden, wird dieses Vorgehen auf Basis der gesetzlichen Gebühren berechnet, wobei die Pauschale zu Ihren Gunsten angerechnet wird.

Die Unterlagen für ein Mandatsverhältnis senden wir Ihnen gerne zu, wenn Sie uns anrufen oder eine Email senden. Die Unterlagen für ein vollständiges Mandatsverhältnis (Variante I) senden wir Ihnen gerne zu, wenn Sie uns anrufen oder eine Email an info@rechtinfo.de senden.

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