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FILMFONDS/MEDIENFONDS: BERATUNGSSPEKTRUM


Die Situation jedes Anlegers ist anders. So kann ihren Schwerpunkt haben
  • im Verlust von Steuervorteilen,
  • in hohen Wertverlusten bei Filmfonds,
  • in unübersichtlichen finanziellen Verläufen in den Fonds,
  • in kriminellem Verhalten von Verantwortlichen.
Individuelle Fragen verlangen deshalb individuelle Antworten. Daran halten wir uns bei unseren juristischen Antworten und ökonomisch sinnvollen Lösungen. An den Stellen, an denen es möglich ist, werden Anlegerinteressen kostengünstig kollektiv wahrgenommen. Mögliche Fragen können z. B. sein:
  • Sollte die Geschäftsführung des Fonds ausgewechselt werden?
  • Hat man bei der Beratung "reinen Wein eingeschenkt"?
  • Muss eine Kredit gebende Bank Ihnen Geld zurück geben?
  • Sollte eine Strafanzeige gestellt werden?
Wir prüfen Ihre Fondsbeteiligung und geben Ihnen Vorschläge. Sie können mit diesen Informationen entscheiden, in welche Richtung Sie Maßnahmen treffen wollen, so z. B. Schadensersatz fordern oder entgangenen Gewinn.

Unsere Leistungen
  • Wir sichten Ihre Unterlagen und geben Ihnen Auskunft,
  • Wir fragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Deckung (soweit vorhanden),
  • Wir werden im außergerichtlichen Vorfeld für Sie tätig, um Ansprüche zu wahren,
  • Wir wehren etwaige Ansprüche die gegen Sie gestellt werden ab (z.B. aus Krediten im Zusammenhang mit der Beteiligung oder Rückforderungen von Ausschüttungen),
  • Wir führen auf ihren Wunsch hin gerichtliche Verfahren.
Einige typische Fehler bei Filmfonds und deren Verkauf
  • Bei einer Reihe von Beratungsempfehlungen durch Banken sind Gelder ohne Wissen der Anleger an die Kreditinstitute geflossen. Da dieses in den allermeisten Fällen nicht zulässig ist, haften die Banken gegenüber dem Anleger.
  • Zu den zentralen steuerlichen Problemzonen gehören die von den Finanzämtern nicht anerkannte Verwendung von Geldern im Rahmen von Absicherungsmechanismen der wirtschaftlichen Risiken und die nicht zeitgerechte Zahlung von Rechnungen an Dienstleister. In der Folge sind Aufwendungen anders als ursprünglich dem Anleger erklärt zu bilanzieren und führen damit zum Verlust der Steuervorteile.
  • Eine fehlende wirtschaftliche, sorgsam durchdachte Kalkulation und keine vorherige koordinierende Abstimmung mit den Finanzbehörden führt in vielen Fällen zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht. Daraus folgt, dass Verluste steuerlich nicht anerkannt werden.
Die Prospekte weisen teilweise auf Risiken nicht ausreichend oder nur beschönigend hin. Jeder Prospekt ist für sich zu betrachten. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass der einzelne Prospekt den Anleger nicht vollständig oder unzutreffend über das mit der Anlage verbundene Risiko informiert .

Haften Berater für das Fehlengagement?

Berater haben einen einzigen Maßstab für ihre Beratung, und zwar die Interessen der Anleger, die sie beraten. Verstoßen sei dagegen, ist die Rechtsprechung streng. In vielen Fällen, in denen Bankberater ihren Kunden Filmfonds empfohlen haben, sind an den Anlegern vorbei Gelder an die Bank geflossen; in diesen Fällen liegt die Haftung auf der Hand.
Aber auch freie Berater/Vermittler unterliegen gewissen Pflichten. So muss das Anlageobjekt mit den Anlagevorstellungen des Kunden übereinstimmen. Ob dies der Fall war, kann nur anhand des Einzelfalles geprüft werden. Darüber hinaus obliegen auch Beratern/Vermittlern bestimmte Prüfungspflichten in Bezug auf die Anlage. Kommen sie diesen nicht nach und weisen sie danach Kunden auf bestimmte Umstände nicht hin, führt auch dies zu einer Haftung.

Muss ich jetzt handeln?

Irgendwann ist Schluss; auch Ihre gute Rechtsposition unterliegt der Verjährung. Die Länge dieser Frist liegt je nachdem wen Sie in Anspruch nehmen wollen (also: Initiator, Bank, Berater) und aus welchem Rechtsgrund. Faustregeln, die universell anzuwenden sind gibt es leider nicht; im Extremfall ist kann schon ein halbes Jahr, nachdem man von der Problemsituation Kenntnis erhalten haben, ein Teil Ihrer Anspruch verjährt sein. Generell gilt: Zu dieser Frage sollte man sich individuell durch einen Fachmann auf diesem Rechtsgebiet beraten lassen. Eine solche erste Beratung ist im Regelfall nicht teuer und erspart möglicherweise Enttäuschungen.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen und andere – wie geht das?

In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Prozess. In manchen Fällen stellt sie sich mit fadenscheinigen Erklärungen quer. Aus diesem Grunde ist es meistens sinnvoll die Anfrage direkt durch eine Anwaltskanzlei vornehmen zu lassen.

Sie möchten Näheres zu einer Beratung wissen?
Hier kommen Sie zur ERSTBEWERTUNG.


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